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Geschlechtergerechtigkeit

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Und: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes [...] benachteiligt oder bevorzugt werden.“ (Art. 3 GG).

In vielen Bereichen sieht die Realität jedoch anders aus.

Der Frauenanteil in den Vorständen der Top-200-Unternehmen stieg 2021 auf fast 15 Prozent. Einen so starken Anstieg gab es seit dem Beginn des Managerinnen-Barometer 2006 noch nie. Grund für diese positive Entwicklung ist mutmaßlich die neue gesetzliche Mindestbeteiligung (Stand 2022). Doch diese 15 Prozent spiegeln noch immer keine Geschlechtergleichheit wider.

Im Wissenschaftsbetrieb ist der Anteil der Professorinnen ebenfalls noch gering, doch auch hier gibt es Verbesserungen. Das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder zielt darauf ab, „den Professorinnenanteil weiter zu erhöhen und die strukturelle Gleichstellungsentwicklung weiter zu verstärken.“ Der Professorinnenanteil stieg von 16,2 Prozent (2007) auf 22,7 (2015). Eine besonders hohe Steigerung konnte bei den Hochschulen festgestellt werden, die am Professorinnenprogramm teilnahmen.  Laut dem Leipzig Institut für Sozialwissenschaften (GESIS) und dem Statistischen Bundesamt (Destatis) lag der Anteil der Professuren in Deutschland, die mit Frauen besetzt sind, 2019 bei ca. 26 Prozent.

Auch in den Parlamenten entspricht die Zahl der weiblichen Abgeordneten nicht dem Frauenanteil in der Bevölkerung. So waren im Deutschen Bundestag nur 31,4 Prozent der Abgeordneten (der 19. Wahlperiode: 2017-2021) Frauen. Die Zahl stieg nach der Bundestagswahl 2021 auf immerhin 35 Prozent. Im rheinland-pfälzischen Landtag sind 32 von 101 Abgeordnete Frauen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist noch immer eine Herausforderung, mit der sich vor allem Frauen konfrontiert sehen.

Und noch immer verdienen Frauen häufig für gleiche Tätigkeiten weniger als ihre Kollegen. Das ist jährlich das Thema des Equal Pay Day (Tag für Entgeltgleichheit). Am Gender Pay Gap wird die Notwendigkeit des Vorantreibens von Geschlechtergleichstellung besonders sichtbar. Er beschreibt die prozentuale Lücke (daher Gap) zwischen dem durchschnittlichen Bruttoverdienst pro Arbeitsstunde männlicher und weiblicher abhängig Beschäftigter. In der Bundesrepublik Deutschland liegt dieser durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen 18% unterhalb des durchschnittlichen Bruttoverdienstes der Männer. Der Gender Pay Gap differenziert jedoch nicht nach ausgeübtem Beruf, beruflicher Position oder anderer Merkmale der Arbeitsstelle, sodass der Gender Pay Gap in Höhe von 18% auch dem geschuldet ist, dass beispielsweise weniger Frauen in hochbezahlten Führungspositionen arbeiten. Im Land Rheinland-Pfalz beträgt der Gender Pay Gap 15%. Im Vergleich zu anderen deutschen Bundesländern ist dieser Gender Pay Gap unterdurchschnittlich, das heißt die Geschlechter sind einer Gleichbehandlung näher als in vielen anderen Bundesländern.

Diese wenigen Beispiele von vielen zeigen, dass sich ein genauer Blick auf die Rahmenbedingungen lohnt, die für Frauen und Männer bestehen. Information und Diskussion über die Gleichberechtigung der Geschlechter steht weiterhin auf der Tagesordnung.

Auf der Suche nach Lösungen: Ein Instrument, um die unterschiedlichen Voraussetzungen zu analysieren und daraus Schlüsse für Veränderungen zu ziehen, ist das Gender-Mainstreaming-Prinzip (GM). Der Begriff „Gender Mainstreaming“ beschreibt das im Jahr 1995 durch die Weltkonferenz der Vereinten Nationen ins Leben gerufene Prinzip zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit. Staatliches Handeln aller Art, beispielsweise das Verabschieden von Gesetzen oder der Erlass von Verwaltungsakten muss mit dem Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit konform sein, sodass weder Frauen noch Männer benachteiligt werden. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Gleichstellung der Geschlechter bereits im Grundgesetz als Auftrag für staatliche Akteure vorhanden. In Artikel 3 des Grundgesetzes wird dem Staat die Pflicht auferlegt „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ zu fördern (Art. 3 II 2 Grundgesetz).

Einführung und Umsetzung dieses Prinzips zielen auf die Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit. Gender Mainstreaming gibt den gesellschaftlichen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern auf, sich bei Entscheidungen mit die Fragen zu beantworten: „Wie sieht das Geschlechterverhältnis aus? Welche Auswirkungen einer Maßnahme sind auf Frauen und Männer zu erwarten? Soll daran etwas geändert werden?"

Nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 23. Juni 1999 erkennt diese die „Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip“ an. Mit Beschluss vom 14. November 2000 (pdf-Download) hat sich die rheinland-pfälzische Landesregierung verpflichtet, Gender Mainstreaming zu ihrem Handlungsprinzip zu machen. In Rheinland-Pfalz kommt insbesondere der Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Katharina Binz, die Verantwortung zu, das Anliegen des Gender Mainstreamings voranzutreiben. Auf der Webseite des Ministeriums zum Thema Gender Mainstreaming finden Sie weitere Informationen und Berichte zum aktuellen Stand der Entwicklung hin zur Geschlechtergerechtigkeit.

    Ansprechpartnerin

    Dr. Sarah Scholl-Schneider

    E-Mail: sarah.scholl-schneider@remove-this.lpb.rlp.de

    06131 - 16 29 73

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