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Kuratorium

Aufgaben

Gemäß der Anordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz wird bei der Landeszentrale für politische Bildung ein Kuratorium eingerichtet. Es hat die Aufgabe, die politische Ausgewogenheit der Arbeit der Landeszentrale zu sichern und an der mittel- und langfristigen Zielsetzung der Tätigkeit der Landeszentrale mitzuwirken. Es nimmt darüber hinaus den Jahresbericht entgegen und erörtert die Jahresplanung sowie die haushaltsmäßigen Vorstellungen der Leitung der Landeszentrale.

Zusammensetzung

Neben den Mitgliedern, die vom Landtag vorgeschlagen wurden, besteht das Kuratorium aus weiteren Mitgliedern, die aus einer von den vom Landtag vorgeschlagenen Kuratoriumsmitgliedern aufgestellten Liste ausgewählt wurden.

Für die Dauer der 18. Wahlperiode des Landtags Rheinland-Pfalz wurden gemäß § 5 Abs. 4 der Anordnung der Landesregierung über die Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz zum Mitglied des Kuratoriums bei der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz vom Minister für Wissenschaft und Gesundheit Clemens Hoch berufen:

  • Cornelia Willius-Senzer, MdL, gewählte Vorsitzende des Kuratoriums;
  • Thomas Barth, MdL, gewählter stv. Vorsitzender des Kuratoriums; 
  • Ellen Demuth, MdL;
  • Wolfgang Schumacher, Beauftragter der Evangelischen Kirchen im Lande Rheinland-Pfalz, Mainz;
  • Prof. Dr. Markus Linden, Politikwissenschaftler, Universität Trier;
  • Dr. Detlef Müller-Greis, Landesgeschäftsführer FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz, Konz;
  • Dr. Katrin Rehak-Nitsche, MdL;
  • Silvana Rödder, Oberstudienrätin am Rabanus-Maurus Gymnasium Mainz;
  • Jochen Schaaf, Vorsitzender des Richard Wagner Verbands Trier-Luxemburg e.V., Kanzem; 
  • Pia Schellhammer, MdL;
  • Alrun Schleiff, Geschäftsführerin der Heinrich-Böll-Stiftung Rheinland-Pfalz, Mainz;
  • Martin Louis Schmidt, MdL;
  • Dieter Skala, Leiter des Katholischen Büros Mainz, Kommissariat der Bischöfe Rheinland-Pfalz;
  • Dr. Joachim Streit, MdL;
  • Sven Teuber, MdL;
  • Patrick Walz, Leiter des Länderbüros Hessen und Rheinland-Pfalz der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Wiesbaden.

Vorsitzende des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz waren seit ihrer Gründung im Jahre 1974:

  • Prof. Dr. Hans Buchheim (1974 bis 1992),
  • Prof. Dr. Carl Böhret (21. Mai 1992 bis 27. April 2000),
  • Hans-Hermann Dieckvoß (27. April 2000 bis 13. September 2006),
  • Christoph Grimm (13. September 2006 bis 14. Juli 2022).

Frau Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer, MdL, wurde in der konstituierenden Sitzung des Kuratoriums am 14.7.2022 zur Vorsitzenden des Kuratoriums gewählt. 

 

Rechtsgrundlagen sind die Anordnung und die Geschäftsordnung des Kuratoriums

§ 5, Absatz 1 der Anordnung über die Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz lautet:

(1) Bei der Landeszentrale wird ein Kuratorium gebildet. Es hat die Aufgabe,

  1. die politische Ausgewogenheit der Arbeit der Landeszentrale zu sichern und

  2. an der mittel- und langfristigen Zielsetzung der Tätigkeit der Landeszentrale mitzuwirken.

§ 5, Absatz 2 lautet:

(2) Der/die Leiter/Leiterin der Landeszentrale erstattet jeweils zum Jahresanfang dem Kuratorium Bericht über die Tätigkeit der Landeszentrale im abgelaufenen Jahr. Vor Abschluss der jeweiligen Jahresplanung erörtert der/die Leiter/Leiterin der Landeszentrale mit den Mitgliedern des Kuratoriums die geplanten Vorhaben sowie die haushaltsmäßigen Vorstellungen für das kommende Jahr.

Geschäftsordnung des Kuratoriums

  1. Die Konstituierung des Kuratoriums erfolgt in einer vom Minister für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung einberufenen und von ihm oder einem/einer von ihm Beauftragten geleiteten Sitzung.

  2. Das Kuratorium wählt aus seinen Mitgliedern eine(n) Vorsitzende(n) und dessen Stellvertreter(in) für die Amtsdauer des Kuratoriums.
    Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Kuratoriumsmitglieder erhält. Wiederwahl ist zulässig.

  3. Das Kuratorium tritt nach Bedarf zusammen; in der Regel dreimal jährlich.
    Auf schriftlichen Antrag von mindestens vier Kuratoriumsmitgliedern ist der/die Vorsitzende verpflichtet, eine außerordentliche Sitzung einzuberufen.

  4. Zu den Sitzungen wird von der/vom Vorsitzenden unter Beifügung der Tagesordnung mit einer Frist von drei Wochen eingeladen.

  5. Das Kuratorium ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder.
    Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.

  6. Die Mitglieder des Kuratoriums arbeiten ehrenamtlich.
    Die Mitglieder des Kuratoriums erhalten Auslagenerstattung nach Stufe C des Landesreisekostenrechts.

  7. Das Kuratorium bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Landeszentrale.
    Die Geschäftsordnung wurde am 04. Dezember 1996 einstimmig beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.